Kinderhaus Pusteblume

Liebe Eltern,

 

für das laufende Betreuungsjahr und für das kommende Betreuungsjahr

(September 2023 bis August 2024) sind derzeit alle Plätze belegt.

Sie können gerne den Anmeldebogen (siehe unten) ausfüllen und an das

Kinderhaus schicken. Falls Plätze frei werden, informieren wir Sie gerne.

 

Ihr Kinderhaus Team

Liebe Eltern,

hier erhalten Sie einen kurzen Einblick über unsere pädagogische Arbeit. Genaue Informationen erhalten Sie in unserer Konzeption. (siehe unten)

Unsere pädagogische Grundhaltung

  • Für eine gute Erziehungs- und Elternpartnerschaft ist es uns wichtig, eine positive Bindung zu den Kindern und Eltern aufzubauen.
  • Bei uns bekommt jedes Kind seinen Freiraum, wo immer es möglich ist.
  • Unsere Kinder treffen ihre Entscheidungen weitestgehend selbst. Dabei lernen sie demokratische Prinzipien.
  • Bei uns darf jedes Kind so sein, wie es ist und selbst entscheiden, was es tun möchte.
  • Unsere Kinder haben das Recht, sich zu beschweren und ihre Meinung zu äußern. Auf ihre Meinung legen wir viel Wert. Falls erforderlich, wird in einer Kinderkonferenz eine gemeinsame Lösung gefunden.
  • Bei uns wird kein Kind bloßgestellt und ausgeschlossen.
  • Unsere Kinder haben das Recht auf Erholung und Ruhe. Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem, was und wie lange sie spielen wollen.

In unserem Kinderhaus werden vorrangig Kinder aus den Gemeinden Sünching, Riekofen und Mötzing aufgenommen.

In unseren Waldgruppen können Kinder ab dem vollendetem 3. Lebensjahr aufgenommen werden.

In unserer Kinderkrippe spielen 12 Kinder ab dem vollendetem 1. Lebensjahr zusammen.

Im Jugend- und Vereinshaus ist seit September 2022 eine Kinderkrippe mit 14 Plätzen eingerichtet.

Die Aufnahme setzt die schriftliche Anmeldung durch die Personensorgeberechtigten voraus. Alle Eltern aus den Gemeinden Sünching, Riekofen und Mötzing, deren Kinder bis September 2021 das erste Lebensjahr vollendet haben, werden frühzeitig informiert.

Die Anmeldung erfolgt für das kommende Betreuungsjahr (1.09 des Kalenderjahres bis zum 31.08. des Folgejahres). Bei der Anmeldung sind die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen. (Anmeldebogen siehe unten)

Gemeinde Sünching, Schulstr. 26, 93104 Sünching, Tel. 09480/938011, Herr Georg Schmalhofer

Wir arbeiten nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG). Dies ist die Richtlinie und Handlungsgrundlage zur Umsetzung der Erziehungs- und Bildungsziele.

Es gelten die Satzungen der Gemeinde Sünching (Satzung über die Benutzung und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren).

Die tägliche Mindestbuchungszeit ist von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr. Die Kernzeit ist von 8.15 Uhr bis 12.15 Uhr.

Die Gebühren für den Besuch betragen für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres für jeden angefangenen Monat je Kind bei einer gebuchten Betreuungszeit von wöchentlich:

22,5 - 25 Stunden mtl.      80,00 €
25 - 30 Stunden mtl.    100,00 €
30 – 35 Stunden mtl.    120,00 €
35 – 40 Stunden mtl.    140,00 €
40 – 45 Stunden mtl.    160,00 €
mehr als 45 Stunden mtl.    180,00 €

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

 

Die Gebühren für den Besuch betragen für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres für jeden angefangenen Monat je Kind bei einer gebuchten Betreuungszeit von wöchentlich:

22,5 - 25 Stunden mtl.    170,00 €
25 - 30 Stunden mtl.    200,00 €
30 - 35 Stunden mtl.    230,00 €
35 - 40 Stunden mtl.    260,00 €
40 - 45 Stunden mtl.    290,00 €
mehr als 45 Stunden mtl.    320,00 €

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

 

Die Verpflegungsgebühren betragen je gebuchter Mittagsverpflegung für über 3-jährige Kinder 4,00 € und für Kinder unter 3 Jahren 3,00 €.   

Wechselnde Buchungszeiten sind auf den Tagesdurchschnitt bei einer 5-Tage-Woche umzurechnen. Die Gebühr wird dann nach der entsprechenden Stundenstaffel festgesetzt.

Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, auch wenn die Kindertageseinrichtung nicht an allen Tagen eines Monats geöffnet ist oder das Kind vorübergehend abwesend ist.

Die Busbeförderung ist kostenlos. Für das Portfolio werden keine Kosten erhoben.

Die Eltern können beim Kreisjugendamt Regensburg einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Es kann auch weiterhin ein Zuschuss zum Mittagessen beantragt werden (www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/soziales/bildung-teilhabe).

 

Der Freistaat Bayern gewährt für die gesamte Kindergartenzeit einen Beitragszuschuss.

Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 01.09. des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.

Unsere Eltern haben die Möglichkeit, für Ihr Kind ein warmes Mittagessen zu buchen. Waldkinder, die bis 12.30 Uhr gemeldet sind, können nicht zum Essen angemeldet werden. Es ist nur eine regelmäßige Buchung möglich, z.B. täglich oder an sich wiederholenden Tagen (z.B. montags, dienstags und freitags).

Kinderhaus Sünching

AdresseKinderhaus Sünching
Schulstr. 26
93104   Sünching
Kontakt
Telefon: 09480/5225
Fax: 09480/9380-20
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 07.00 Uhr bis 16.45 Uhr

Freitag von 7.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Schließtage von September 2022 bis Dezember 2023 (angegeben sind jeweils der erste und letzte Schließtag):

WEIHNACHTSFERIEN: 27. Dezember 2022 bis 5. Januar 2023
OSTERFERIEN:          11. April 2023 bis 14. April 2023
PFINGSTFERIEN:        05. Juni 2023 bis 09. Juni 2023
SOMMERFERIEN:       11. August 2023 bis 31. August 2023

WEIHNACHTSFERIEN: 27. Dezember 2023 bis 29. Dezember 2023