Förderprogramme der Gemeinde Sünching

Kostenlose Energie-Beratung für Bauherren

Die Gemeinde Sünching und der Landkreis Regensburg bieten jedem Bauherrn, der einen Bauantrag in der VG Sünching einreicht, eine neue Heizung installiert oder eine energetische Sanierung vornimmt, die Möglichkeit einer kostenlosen Energieberatung im Wert von 200 € in der Energieagentur Regensburg e.V., Rudolf-Vogt-Straße 18, 93053 Regensburg (Telefon 0941/2984491-0), an.

Beratungsgutscheine sind im Bauamt der VG Sünching, Zimmer Nr. 1.03, erhältlich.

Die aktuellen energetischen Förderprogramme finden Sie auf der Homepage der Energieagentur Regensburg.

(Hinweis: Es werden keine Energieausweise erstellt.)

Zuschuss zur Fassaden- und Freiflächengestaltung bzw. -sanierung

Die Gemeinde Sünching fördert im Sanierungsgebiet „Ortskern Sünching“ die

  • Erhaltung bzw. Verbesserung der Fassadengestaltung vorhandener Wohn- und Betriebsgebäude
  • Umgestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes

mit bis zu 30 % der Kosten (maximal 5.000,- € für Fassadengestaltung bzw. 3.000,- € für Freiflächengestaltung).

Interessenten sollen sich im Bauamt der VG Sünching, Zimmer Nr. 1.03, melden. Vorab wird ein kostenloses Beratungsgespräch mit dem Städtebaulichen Berater Hr. Drexl vereinbart.

Zuschuss zu Solaranlagen für Brauchwasserunterstützung

Die Gemeinde Sünching gewährt Hauseigentümern bei Errichtung einer privaten Solaranlage für die Wärmegewinnung auf Wohngebäuden einen pauschalen Zuschuss von 100,- €. Voraussetzung hierfür ist, dass für diese Anlage keine staatliche Förderung gewährt wird.

Meldung bitte an das Bauamt der VG Sünching, Zimmer Nr. 1.03.

Zuschuss zum Tausch von Heizungspumpen

Die Gemeinde Sünching gewährt Hauseigentümern für den Austausch einer Heizungspumpe durch ein aktuelles, energieeffizientes Fabrikat einen Zuschuss von 40,- €. Hierfür ist eine Kopie der Rechnung samt Zahlungsnachweis in der Kämmerei der VG Sünching vorzulegen.

Zuschuss für Thermografie

Thermografiemaßnahmen werden ebenfalls mit 40 € je Objekt bezuschusst. Als Nachweis muss eine Rechnung vorgelegt werden. Die Nachweise müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Zimmer 1 vorgelegt werden.

Nähere Auskünfte erteit Herr Schmalhofer. Tel: 09480/938011