Fundsachen/Fundbüro

Gegenstände, die auf dem Gebiet der Gemeinde gefunden werden, nimmt das Fundamt entgegen. Die eingegangenen Fundsachen werden regelmäßig im Mitteilungsblatt der Vgem. Sünching bekannt gemacht. Enthält die Fundsache Hinweise auf den möglichen Verlierer, versuchen wir diesen zu ermitteln. Ist dies nicht möglich und auch der Verlierer meldet sich nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über.