Feuerwerk (Abbrennerlaubnis)
Die Gemeinschaftsversammlung der Vgem. Sünching hat am 05. März 2018 Folgendes beschlossen:
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird nur eine Ausnahmegenehmigung bei Feiern und Veranstaltungen mit besonderem öffentlichem Interesse erteilt.
Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wird nur eine Ausnahmegenehmigung bei Feiern und Veranstaltungen mit besonderem öffentlichem Interesse erteilt.