Anordnung gemäß § 45 der StVO

31. August 2022: Aufgrund der Sperrung des Sportgeländes anlässlich des Sünchinger Marktes vom 02.09.2022 bis 06.09.2022 ist die derzeit bestehenden Einbahnstraßenregelung für den Unteren Drahtweg und die Laberau um eine Weiterleitung des ortseinwärts fahrenden Verkehrs über den Mittleren Weg in die Geiselhöringer Straße zu ergänzen.